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   BGH, 18.06.1957 - 1 StR 91/57   

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BGH, 18.06.1957 - 1 StR 91/57 (https://dejure.org/1957,7000)
BGH, Entscheidung vom 18.06.1957 - 1 StR 91/57 (https://dejure.org/1957,7000)
BGH, Entscheidung vom 18. Juni 1957 - 1 StR 91/57 (https://dejure.org/1957,7000)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 16.04.1953 - 4 StR 771/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - 1 StR 91/57
    Die Verfahrensrüge greift schon deshalb nicht durch, weil ein Verstoß gegen die Aufklärungspflicht nicht daraus hergeleitet werden kann, daß der Tatrichter ein zur Verfügung stehendes Beweismittel nicht völlig ausgeschöpft habe (BGHSt 4, 125, 126) [BGH 16.04.1953 - 4 StR 771/52].
  • BGH, 15.01.1952 - 2 StR 567/51
    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - 1 StR 91/57
    Um die Unterbringung des Angeklagten in einer Heil- oder Pflegeanstalt anzuordnen, genügt nicht die bloße Möglichkeit , daß der Angeklagte wieder den (äußeren) Tatbestand einer strafbaren Handlung erheblicher Art verwirklicht, sondern es muß eine "bestimmte Wahrscheinlichkeit" (RGSt 73, 303; BGH NJW 1952, 836 Nr. 27) oder, wie es der Senat in der unveröffentlichten Entscheidung 1 StR 414/56 vom 21. Dezember 1956 ausgedrückt hat, eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" festgestellt werden.
  • RG, 05.09.1939 - 1 D 714/39

    1. Der Satz, daß nach dem § 42 e StGB. die öffentliche Sicherheit die

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - 1 StR 91/57
    Um die Unterbringung des Angeklagten in einer Heil- oder Pflegeanstalt anzuordnen, genügt nicht die bloße Möglichkeit , daß der Angeklagte wieder den (äußeren) Tatbestand einer strafbaren Handlung erheblicher Art verwirklicht, sondern es muß eine "bestimmte Wahrscheinlichkeit" (RGSt 73, 303; BGH NJW 1952, 836 Nr. 27) oder, wie es der Senat in der unveröffentlichten Entscheidung 1 StR 414/56 vom 21. Dezember 1956 ausgedrückt hat, eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" festgestellt werden.
  • BGH, 21.12.1956 - 1 StR 414/56

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.06.1957 - 1 StR 91/57
    Um die Unterbringung des Angeklagten in einer Heil- oder Pflegeanstalt anzuordnen, genügt nicht die bloße Möglichkeit , daß der Angeklagte wieder den (äußeren) Tatbestand einer strafbaren Handlung erheblicher Art verwirklicht, sondern es muß eine "bestimmte Wahrscheinlichkeit" (RGSt 73, 303; BGH NJW 1952, 836 Nr. 27) oder, wie es der Senat in der unveröffentlichten Entscheidung 1 StR 414/56 vom 21. Dezember 1956 ausgedrückt hat, eine "Wahrscheinlichkeit höheren Grades" festgestellt werden.
  • BGH, 06.04.1965 - 1 StR 90/65

    Anordnung der Unterbringung in einer Heilanstalt und Pflegeanstalt wegen

    Wenn nicht mehr zu erwarten ist, als daß der Täter erneut der Versuchung einer seltenen Gelegenheit unterliegt, die er weder herbeigeführt noch gesucht hat, so genügt das nicht, weil § 42 b StGB eine Wahrscheinlichkeit höheren Grades und nicht nur die einfache Möglichkeit einer neuerlichen schweren Störung des Rechtsfriedens voraussetzt (BGH Urt. v. 21. Dezember 1956 - 1 StR 414/56 und Urt. v. 18. Juni 1957 - 1 StR 91/57).
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